Kirmes, Stadtfest, Konzert, Open-Air: Sicherheitskonzept, Pläne und Auflagen wandern heute per Mail zwischen Veranstalter, Ordnungsamt, Feuerwehr und Polizei. In der Veranstaltungsakte arbeiten alle am selben Vorgang und am Ende steht fest, wer was zugesagt hat.
Verwaltet im Vorbeugenden Brandschutz oder im Ordnungsamt, je nachdem, wer bei Ihnen federführend ist.
| Nr. | Auflage | Verantwortlich | Frist | Stand |
|---|---|---|---|---|
| 3 | Feuerwehrzufahrt Marktgasse freihalten, 3,50 m | Veranstalter | 01.06. | erledigt |
| 5 | Notausgang Bühne West beschildern und beleuchten | Veranstalter | 08.06. | Erledigung gemeldet |
| 7 | Sanitätsdienstkonzept an neue Besucherzahl anpassen | Sanitätsdienst | 20.05. | überfällig |
Die Übersicht zeigt je Stelle den Stand ihrer Stellungnahme und alle Auflagen mit Frist. Die Veranstaltung gilt als abgestimmt, wenn die erforderlichen Stellungnahmen vorliegen. Besprechungen haben ein Protokoll, Beschlüsse werden direkt zu Auflagen.
| Bereich | Fläche | Zulässig | Geplant | Rettungswege | Bewertung |
|---|---|---|---|---|---|
| Marktplatz · Bühne | 2.400 m² | 4.800 | 4.500 | 10,80 m von 9,60 m | ausreichend |
| Festzelt | 900 m² | 900 | 1.100 | 7,20 m von 7,20 m | geplant über zulässig |
| Weinhof | 600 m² | 1.200 | 800 | 1,20 m von 2,40 m | 1,20 m fehlen · nur ein Ausgang |
Je Bereich stehen Fläche, Nutzung und geplante Besucher den Ausgängen gegenüber. Das System zeigt, wo die Besucherzahl über der zulässigen liegt, wo Rettungswegbreite fehlt und wo es nur einen Ausgang gibt.
Beides geht. Jede beteiligte Stelle hat entweder ein eigenes Konto oder einen Zugang ohne Konto über einen persönlichen Link. Eine Stelle ist federführend. Führt das Ordnungsamt, arbeitet es mit eigenen Konten; führt die Feuerwehr, genügt den anderen der Link.
Nur, was für ihn freigegeben ist: die für ihn bestimmten Dokumente, seine Auflagen mit Frist, die Besprechungstermine und ob die anderen Stellen einverstanden sind. Interne Bewertungen und Dokumente anderer Stellen sieht er nicht.
Jede Fassung eines Dokuments bleibt erhalten, Stellungnahmen und der Verlauf der Akte lassen sich nicht ändern. Eine Stellungnahme zu einer alten Fassung wird als veraltet gekennzeichnet, sobald eine neue Fassung vorliegt.
Nein. Es ist eine Rechenhilfe: zulässige Personen je Fläche, erforderliche Breite der Rettungswege, Ordner und Sanitätsdienst nach einstellbaren Richtwerten. Die Werte unterscheiden sich je Bundesland; die Entscheidung trifft die zuständige Behörde.
Nein. Sie erhalten einen persönlichen Link. Damit sehen sie ihre Dokumente, geben Stellungnahmen ab, reichen eigene Unterlagen ein und melden Auflagen als erledigt. Der Link lässt sich jederzeit sperren oder neu ausstellen.
Die Akte lässt sich als Vorlage übernehmen: Beteiligte, Bereiche mit Ausgängen, Kräftebedarf, Lageplan und die Auflagen des Vorjahres stehen wieder bereit, die Dokumente werden neu eingereicht.
Pauschal je Organisation, ohne Grenze für Akten, beteiligte Stellen oder Dokumente. Preis auf Anfrage.
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