● Vorbeugender Brandschutz · Ordnungsamt · Veranstalter · Polizei

Großveranstaltungen, bei denen jede Stelle denselben Stand hat.

Kirmes, Stadtfest, Konzert, Open-Air: Sicherheitskonzept, Pläne und Auflagen wandern heute per Mail zwischen Veranstalter, Ordnungsamt, Feuerwehr und Polizei. In der Veranstaltungsakte arbeiten alle am selben Vorgang und am Ende steht fest, wer was zugesagt hat.

Eine Akte für alle beteiligten Stellen.

Verwaltet im Vorbeugenden Brandschutz oder im Ordnungsamt, je nachdem, wer bei Ihnen federführend ist.

Beteiligte mit eigenem Zugang
Veranstalter, Ordnungsamt, Feuerwehr, Polizei, Sanitätsdienst: mit Konto oder über einen Link ohne Konto. Eine Stelle führt die Akte.
Dokumente in Fassungen
Sicherheitskonzept, Lageplan, Bestuhlungsplan: Jede neue Fassung ersetzt die alte sichtbar. Freigabe je Stelle, Virenprüfung bei jedem Upload.
Stellungnahmen
Einverstanden, einverstanden mit Auflagen oder nicht einverstanden, je Dokument und zur Veranstaltung insgesamt, mit Begründung und Datum.
Auflagen mit Frist
Eine gemeinsame Liste mit Verantwortlichem, Frist und Stand. Die Stelle meldet die Erledigung, die federführende Seite prüft sie.
Besucher und Rettungswege
Zulässige Personen je Fläche, erforderliche und vorhandene Breite der Ausgänge je Bereich, Ordner und Sanitätsdienst als Rechenhilfe.
Kräfte und Lageplan
Wer stellt wann was: Ordner, Sanitätsdienst, Rettungsmittel, Brandsicherheitswache. Dazu der Lageplan mit Notausgängen, Zufahrten und Sanitätsstationen.
Abstimmung

Wer hat zugestimmt, und was fehlt noch?

Die Übersicht zeigt je Stelle den Stand ihrer Stellungnahme und alle Auflagen mit Frist. Die Veranstaltung gilt als abgestimmt, wenn die erforderlichen Stellungnahmen vorliegen. Besprechungen haben ein Protokoll, Beschlüsse werden direkt zu Auflagen.

  • Stellungnahme im Portal abgeben oder von der federführenden Stelle erfassen lassen
  • Neue Fassung des Sicherheitskonzepts: frühere Stellungnahmen gelten als veraltet
  • Abstimmungsprotokoll als PDF mit allen Stellungnahmen und Auflagen
  • Im Folgejahr die Akte als Vorlage übernehmen
Sicherheitsplanung

Die Zahlen, über die sich alle einig sein müssen.

Je Bereich stehen Fläche, Nutzung und geplante Besucher den Ausgängen gegenüber. Das System zeigt, wo die Besucherzahl über der zulässigen liegt, wo Rettungswegbreite fehlt und wo es nur einen Ausgang gibt.

  • Richtwerte je Organisation einstellbar
  • Kräftebedarf mit Soll und Zusage je Stelle, Lücken auf einen Blick
  • Brandsicherheitswache direkt aus dem Bedarf anlegen, wenn das Modul im Einsatz ist
  • Sicherheitsdatenblatt als PDF für die Besprechung

Häufige Fragen zu Großveranstaltungen.

Wer führt die Akte: Feuerwehr oder Ordnungsamt?

Beides geht. Jede beteiligte Stelle hat entweder ein eigenes Konto oder einen Zugang ohne Konto über einen persönlichen Link. Eine Stelle ist federführend. Führt das Ordnungsamt, arbeitet es mit eigenen Konten; führt die Feuerwehr, genügt den anderen der Link.

Was sieht der Veranstalter?

Nur, was für ihn freigegeben ist: die für ihn bestimmten Dokumente, seine Auflagen mit Frist, die Besprechungstermine und ob die anderen Stellen einverstanden sind. Interne Bewertungen und Dokumente anderer Stellen sieht er nicht.

Wie bleibt nachvollziehbar, wer was zugesagt hat?

Jede Fassung eines Dokuments bleibt erhalten, Stellungnahmen und der Verlauf der Akte lassen sich nicht ändern. Eine Stellungnahme zu einer alten Fassung wird als veraltet gekennzeichnet, sobald eine neue Fassung vorliegt.

Rechnet das System die Rettungswege verbindlich aus?

Nein. Es ist eine Rechenhilfe: zulässige Personen je Fläche, erforderliche Breite der Rettungswege, Ordner und Sanitätsdienst nach einstellbaren Richtwerten. Die Werte unterscheiden sich je Bundesland; die Entscheidung trifft die zuständige Behörde.

Müssen externe Stellen ein Konto anlegen?

Nein. Sie erhalten einen persönlichen Link. Damit sehen sie ihre Dokumente, geben Stellungnahmen ab, reichen eigene Unterlagen ein und melden Auflagen als erledigt. Der Link lässt sich jederzeit sperren oder neu ausstellen.

Was ist im nächsten Jahr?

Die Akte lässt sich als Vorlage übernehmen: Beteiligte, Bereiche mit Ausgängen, Kräftebedarf, Lageplan und die Auflagen des Vorjahres stehen wieder bereit, die Dokumente werden neu eingereicht.

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