Platzhalter: Diese AGB sind als Gerüst hinterlegt und müssen vor Produktiv-Schaltung von einem Fachanwalt für IT-/Vertragsrecht geprüft werden. Inhaltlich sind sie auf B2B-SaaS mit Behördenkunden zugeschnitten.
Diese AGB regeln die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform ResQware durch Kunden (Organisationen des öffentlichen Rechts oder juristische Personen). Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
Anbieter stellt dem Kunden die im jeweiligen Paket (Starter, Pro, Verband, Command oder KatS Standalone) beschriebenen Funktionen der ResQware-Plattform als SaaS zur Verfügung. Die jeweils gültige Leistungsbeschreibung ergibt sich aus der Produkt-Website https://resqware.de/preise/ zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Der Vertrag kommt mit Annahme des Angebots durch den Kunden zustande. Mindestlaufzeit: 12 Monate ab Bereitstellung. Verlängerung automatisch um weitere 12 Monate, wenn nicht mit Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende schriftlich gekündigt wird.
Es gelten die Preise des gewählten Pakets zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Einrichtungsgebühr wird mit Bereitstellung fällig, monatliche Gebühr jeweils zum 1. eines Monats im Voraus. Zahlung per Rechnung mit 30 Tagen Zahlungsziel oder per SEPA-Lastschrift.
Anbieter strebt eine jährliche Verfügbarkeit von 99,5 % an, gemessen im Jahresmittel. Support per E-Mail an [email protected], werktags 9–17 Uhr. Prioritäts-Support für Pakete Verband und Command mit garantierter Reaktionszeit ≤ 4 Stunden.
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO. Der AVV ist Bestandteil dieses Vertrages.
Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Oberhausen, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Stand: Oktober 2026